2026: Mehr Vielfalt in Talkshows durch Expert*innen mit Behinderung
Zeit für einen tiefgreifenden Perspektivwechsel
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Hinter dieser Zahl stehen Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebenswegen, Berufen, Erfahrungen und Kompetenzen. Diese Vielfalt sollte sich auch in der medialen Berichterstattung widerspiegeln – nicht nur in einzelnen Beiträgen über Behinderung, sondern als selbstverständlicher Teil der öffentlichen Debatte.

Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) mit seinen Angeboten von ARD und ZDF hat hier eine besondere Verantwortung. Sein Anspruch sollte sein, die Gesellschaft in ihrer gesamten Vielfalt abzubilden. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderung nicht ausschließlich als Betroffene, sondern selbstverständlich als Fachleute, Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Journalist*innen, Politiker*innen und Gesprächspartner*innen wahrzunehmen.
Echte Vielfalt im Programm bedeutet deshalb nicht, möglichst viele „Schicksalsgeschichten“ zu erzählen. Sie bedeutet, die fachliche Expertise von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen. Die Behinderung darf dabei Teil der persönlichen Identität sein, muss aber nicht das Thema sein, über das gesprochen wird.
Vom Schicksal zur Expertise
Menschen mit Behinderung werden in Medien häufig dann sichtbar, wenn ihre Behinderung selbst zum Gegenstand einer Geschichte wird. Das kann wichtig sein, wenn es um Barrieren, Diskriminierung oder persönliche Erfahrungen geht. Problematisch wird es jedoch, wenn diese Perspektive zur einzigen Form der Darstellung wird.
Organisationen wie Leidmedien kritisieren seit Jahren Darstellungen, bei denen Menschen mit Behinderung vor allem als besonders inspirierend, leidend oder außergewöhnlich inszeniert werden. Unter dem Begriff „Inspiration Porn“ wird insbesondere die Darstellung von Menschen mit Behinderung als Inspiration für nichtbehinderte Menschen verstanden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum wird eine Person eingeladen? Wegen ihrer Behinderung – oder wegen ihres Wissens?
Eine inklusive Medienlandschaft sollte beides ermöglichen. Menschen mit Behinderung müssen über ihre Erfahrungen sprechen können. Gleichzeitig müssen sie die Möglichkeit haben, einfach Expert*innen zu sein.
Fachkraft statt Fallstudie
Stellen wir uns eine blinde Juristin vor, die in einer politischen Talkshow das Grundgesetz analysiert, eine Verfassungsänderung erklärt oder über Menschenrechte diskutiert. Ihre Blindheit gehört zu ihrer Biografie. Der Grund für ihre Einladung sollte jedoch ihre juristische Expertise sein.
Dasselbe gilt für andere Berufsgruppen: Ein Wissenschaftler im Rollstuhl kann über Forschung, Technologie oder Klimapolitik sprechen. Eine gehörlose Unternehmerin kann über Wirtschaft und Führung berichten. Ein Mensch mit psychischer Behinderung kann als Psycholog*in, Wissenschaftler*in oder Journalist*in fachliche Perspektiven einbringen.
Die Behinderung muss nicht verschwinden – aber sie darf auch nicht die einzige Geschichte sein.
Menschen mit Behinderung gehören in den politischen Diskurs
Gerade politische Talkshows bieten die Möglichkeit, gesellschaftliche Vielfalt sichtbar zu machen. Wenn über Sozialpolitik, Bildung, Digitalisierung, Gesundheit, Arbeitsmarkt oder Verfassungsfragen gesprochen wird, sollten Menschen mit Behinderung selbstverständlich am Tisch sitzen.
Denn politische Entscheidungen betreffen Menschen mit Behinderung in besonderem Maße. Sie sind nicht nur diejenigen, über die gesprochen wird. Sie sind Bürger*innen, Wähler*innen, Steuerzahler*innen, Arbeitnehmer*innen, Eltern, Unternehmer*innen und Fachleute.
Wer über Inklusion spricht, sollte deshalb auch mit Menschen mit Behinderung sprechen – und zwar nicht ausschließlich über ihre Behinderung.
Weg vom Schicksal, hin zur fachlichen Kompetenz
Die mediale Darstellung kann sich verändern, wenn Redaktionen bewusst nach Expert*innen mit Behinderung suchen. Nicht die Frage „Welche Behinderung hat diese Person?“ sollte am Anfang stehen, sondern: „Welche Expertise bringt diese Person mit?“
- Eine Juristin mit Sehbehinderung kann komplexe Rechtsfragen erklären.
- Ein Wissenschaftler im Rollstuhl kann über seine Forschung und technologische Entwicklungen sprechen.
- Eine gehörlose Fachkraft kann über Bildung, Sprache oder Digitalisierung diskutieren.
- Ein Journalist mit psychischer Behinderung kann politische oder gesellschaftliche Entwicklungen einordnen.
- Eine Unternehmerin mit Behinderung kann über Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Innovation sprechen.
Solche Beispiele verändern die Wahrnehmung. Menschen mit Behinderung werden dadurch nicht mehr ausschließlich über Defizite, Einschränkungen oder persönliche Schicksale definiert, sondern als Teil der gesellschaftlichen und fachlichen Vielfalt sichtbar.
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Teilhabe
Mehr Expert*innen mit Behinderung in Talkshows zu fordern, reicht allein nicht aus. Damit Menschen tatsächlich teilnehmen können, müssen Studios, Redaktionen und digitale Angebote barrierefrei zugänglich sein.
Dazu gehören beispielsweise stufenlose Zugänge, geeignete Arbeitsplätze, barrierefreie Kommunikation, Untertitel, Gebärdensprachdolmetschung, Audiodeskription und digitale Angebote, die auch mit assistiven Technologien genutzt werden können.
Barrierefreiheit darf dabei nicht als Sonderwunsch verstanden werden. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt gleichberechtigt an öffentlicher Kommunikation teilnehmen können.
Das gilt nicht nur für die Sendung selbst. Auch Redaktionsräume, Bewerbungsverfahren, technische Systeme, Mediatheken und digitale Kommunikationswege müssen mitgedacht werden. Inklusion beginnt nicht erst vor der Kamera.
Inklusive Personalpolitik beginnt hinter der Kamera
Mehr Vielfalt im Programm hängt auch davon ab, wer in Redaktionen arbeitet und Entscheidungen über Themen und Gäste trifft. Wenn Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten in Redaktionen vertreten sind, können dadurch neue Perspektiven entstehen und blinde Flecken sichtbar werden.
Deshalb braucht es neben mehr Sichtbarkeit vor der Kamera auch eine inklusive Personalpolitik. Menschen mit Behinderung sollten selbstverständlich in Redaktionen, Produktionsfirmen, journalistischen Ausbildungswegen und Führungspositionen vertreten sein.
Vielfalt darf nicht bei einzelnen Sendungen beginnen und nach der Ausstrahlung wieder enden. Sie muss strukturell verankert werden.
Der ÖRR muss die Gesellschaft in ihrer Vielfalt abbilden
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Möglichkeit, gesellschaftliche Wahrnehmung nachhaltig zu prägen. Wenn Menschen mit Behinderung regelmäßig als Expert*innen auftreten, verändert sich auch das Bild davon, wer als kompetent, relevant und meinungsstark wahrgenommen wird.
Das bedeutet nicht, dass jede Sendung zwingend eine Person mit Behinderung einladen muss. Es bedeutet vielmehr, dass Behinderung kein Ausschlusskriterium sein darf und dass Redaktionen bei der Suche nach geeigneten Gesprächspartner*innen selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Ein wirklich inklusiver ÖRR würde deshalb nicht nur über Barrierefreiheit berichten. Er würde Barrierefreiheit praktizieren. Er würde nicht nur über Menschen mit Behinderung sprechen. Er würde ihnen eine Stimme geben. Und er würde sie nicht nur dann einladen, wenn es um Behinderung geht.
Fazit: Ein ÖRR für alle
Der Maßstab für einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahr 2026 sollte nicht allein an Einschaltquoten gemessen werden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob seine Programme die gesellschaftliche Vielfalt angemessen widerspiegeln.
Rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung bringen unterschiedliche Erfahrungen, Kompetenzen und Perspektiven in unsere Gesellschaft ein. Diese Vielfalt ist kein Randthema. Sie gehört in politische Diskussionen, wissenschaftliche Debatten, Wirtschaftsformate, Nachrichtensendungen und Talkshows.
Wir brauchen weniger Darstellungen, in denen Behinderung die ganze Geschichte ist, und mehr Situationen, in denen Menschen mit Behinderung selbstverständlich ihre Expertise einbringen.
Eine blinde Juristin sollte über das Grundgesetz sprechen können. Ein Wissenschaftler im Rollstuhl sollte über Forschung diskutieren können. Eine gehörlose Unternehmerin sollte über Wirtschaft sprechen können. Nicht, weil sie Menschen mit Behinderung sind – sondern weil sie etwas zu sagen haben.
Behinderung ist ein Merkmal, keine Berufsbezeichnung.
Genau daran sollte sich ein inklusiver öffentlich-rechtlicher Rundfunk messen lassen: daran, ob er Menschen nicht nur zeigt, sondern ihnen zutraut, unsere Gesellschaft mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und ihrer Expertise mitzugestalten.
Videos von der blinden Rechtsanwältin Pamela Pabst
Pamela Pabst | Die Rechtsanwältin
Pamela Pabst ist ein Andersmacherin!
„Die Andersmacher" ist ein Projekt, in dem sich Menschen mit Behinderung vorstellen und über ihr Leben sprechen. Weitere Porträts, Informationen und Zusatzmaterial gibt es auf http://www.die-andersmacher.org
Video: Jörg Farys | Die Projektoren
Redaktion: Silke Georgi, Svenja Heinecke | Sozialhelden e.V.
Aufnahmeleitung: Andi Weiland | Sozialhelden e.V.
Musik: Never give up – Peelkor
„Die Andersmacher” ist ein Projekt des Sozialhelden e.V.
http://www.sozialhelden.deMehr anzeigen