Werkstätten für behinderte Menschen | WfbM
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bieten Menschen mit Behinderungen berufliche Bildung, Beschäftigung und individuelle Unterstützung, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist.
Eine WfbM soll die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Dazu gehören unter anderem der Erhalt und die Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten sowie die Vorbereitung auf eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben. Auch der Übergang geeigneter Beschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehört zum gesetzlichen Auftrag der Werkstätten.

Werkstätten für behinderte Menschen: Aufgaben und Arbeitsbereiche
Die Arbeit in einer WfbM besteht nicht ausschließlich aus Produktion oder Dienstleistungen. Im Mittelpunkt steht die Teilhabe am Arbeitsleben. Je nach Konzept der Werkstatt gibt es unterschiedliche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, beispielsweise in Produktion, Montage, Verpackung, Garten- und Landschaftspflege, Küche, Hauswirtschaft, Verwaltung oder verschiedenen Dienstleistungen.
Der Weg in eine WfbM gliedert sich grundsätzlich in mehrere Bereiche:
- Eingangsverfahren: Es wird geprüft, ob die Werkstatt für die individuelle berufliche Teilhabe geeignet ist und welche Unterstützung benötigt wird.
- Berufsbildungsbereich: Hier werden berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, erhalten und weiterentwickelt. Wenn möglich, wird auch auf eine Tätigkeit außerhalb der Werkstatt vorbereitet.
- Arbeitsbereich: Menschen mit Behinderungen erhalten einen Arbeitsplatz innerhalb der Werkstatt. Darüber hinaus sind auch ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich.
Arbeit und Entgelt in der WfbM
Werkstätten sind keine gewöhnlichen Erwerbsbetriebe. Neben wirtschaftlichen Tätigkeiten erfüllen sie einen Rehabilitations- und Teilhabeauftrag. Beschäftigte erhalten für ihre Tätigkeit ein Werkstattentgelt. Dieses besteht unter anderem aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Leistungen hinzukommen.
Die tatsächliche Höhe des Entgelts kann unterschiedlich ausfallen. Bei konkreten Fragen zum Einkommen sollten deshalb die jeweilige Werkstatt, der zuständige Leistungsträger oder eine unabhängige Beratungsstelle einbezogen werden.
Der Weg von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Nicht jeder Mensch, der in einer WfbM arbeitet, möchte oder kann auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Für Menschen, die diesen Weg gehen möchten und dafür geeignet sind, können Werkstätten verschiedene Übergangsmöglichkeiten anbieten.
Dazu gehören beispielsweise Praktika, betriebliche Erprobungen, individuelle Fördermaßnahmen und ausgelagerte Arbeitsplätze. Dadurch können Beschäftigte Erfahrungen in einem regulären Betrieb sammeln und herausfinden, welche beruflichen Tätigkeiten zu ihren Fähigkeiten und Interessen passen.
Unterstützte Beschäftigung
Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützte Beschäftigung. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen, die besondere Unterstützung benötigen, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Bei der individuellen betrieblichen Qualifizierung findet die Unterstützung direkt in einem Betrieb statt. Ein Jobcoach kann dabei sowohl während der Qualifizierung als auch bei der Einarbeitung unterstützen. Das Grundprinzip lautet vereinfacht: erst platzieren, dann qualifizieren.
Mehr Informationen zur Unterstützten Beschäftigung beim BMAS
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze ermöglichen Menschen mit Behinderungen, praktische Erfahrungen in einem regulären Unternehmen zu sammeln und dabei weiterhin von der Werkstatt begleitet zu werden.
Diese Arbeitsplätze können eine wichtige Brücke zwischen WfbM und allgemeinem Arbeitsmarkt bilden. Sie können sowohl der Vorbereitung auf einen möglichen Übergang als auch einer längerfristigen Beschäftigung in einem Betrieb dienen.
Werkstatträte und Mitbestimmung
Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, haben mit dem Werkstattrat eine eigene Interessenvertretung. Werkstatträte verfügen über gesetzlich geregelte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung.
Auch Frauenbeauftragte haben eine wichtige Funktion. Sie setzen sich insbesondere für die Interessen der Frauen mit Behinderungen in den Werkstätten ein.
Werkstätten stehen in der Kritik
Werkstätten für behinderte Menschen sind seit Jahren Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es unter anderem um die Höhe der Werkstattentgelte, die Möglichkeiten des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Frage, wie berufliche Teilhabe künftig gestaltet werden kann.
Kritikerinnen und Kritiker fordern unter anderem bessere Übergangsmöglichkeiten und mehr reguläre Beschäftigung. Gleichzeitig weisen Werkstätten und ihre Verbände darauf hin, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen wichtige Arbeits- und Teilhabeangebote bereitstellen.
Bei dieser Diskussion sollten unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderungen echte Wahlmöglichkeiten erhalten und ihre beruflichen Wünsche, Fähigkeiten und individuellen Unterstützungsbedarfe berücksichtigt werden.
Werkstätten in Deutschland finden
Wer eine geeignete Werkstatt sucht, kann das Verzeichnis von REHADAT-WfbM nutzen. Dort lassen sich Werkstätten unter anderem nach Bundesland und Ort suchen.
REHADAT-WfbM – Werkstätten finden
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) informiert über Werkstätten, Teilhabe am Arbeitsleben und aktuelle Entwicklungen.
BAG WfbM – Informationen zu Werkstätten und Teilhabe
Inklusion und der allgemeine Arbeitsmarkt
Der Übergang aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann für manche Menschen ein wichtiger Schritt sein. Gleichzeitig ist dieser Weg nicht für jeden Menschen die passende Lösung. Deshalb sollten unterschiedliche Formen der beruflichen Teilhabe nebeneinander bestehen.
Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigung in einer WfbM, ausgelagerte Arbeitsplätze, Unterstützte Beschäftigung, betriebliche Qualifizierung, Ausbildung und reguläre Beschäftigung mit individueller Unterstützung.
Eine inklusive Arbeitswelt sollte unterschiedliche Wege ermöglichen und Menschen mit Behinderungen echte berufliche Perspektiven und Wahlmöglichkeiten eröffnen.
Fazit
Werkstätten für behinderte Menschen sind ein Bestandteil der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Sie bieten berufliche Bildung, Beschäftigung und Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Rahmenbedingungen benötigen.
Gleichzeitig ist es wichtig, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wenn eine Person dies wünscht und die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Ausgelagerte Arbeitsplätze, Unterstützte Beschäftigung und betriebliche Qualifizierungsangebote können dabei wichtige Brücken bilden.
Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, verschiedene Wege zu ermöglichen und die Fähigkeiten, Wünsche und individuellen Unterstützungsbedarfe jedes Menschen ernst zu nehmen.
Weiterführende Informationen
- BMAS – Informationen zu Werkstätten für behinderte Menschen
- Bundesagentur für Arbeit – Informationen zu Werkstätten
- REHADAT-WfbM – Werkstätten finden
- BAG WfbM – Teilhabe am Arbeitsleben
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Alma und Sam träumen ...als junge Menschen mit Behinderung von echter Arbeit und echter Teilhabe. Sie möchten jenseits von Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten – und kämpfen um Inklusion und Gleichberechtigung. Dirk und Petra kämpfen um angemessene Bezahlung und Sarah und Kazim für eine Reform der Werkstätten von innen. Sie alle kämpfen dafür, die Wahl zu haben.
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