Werkstätten im Wandel (WfbM): Abschaffung, Reform oder Brücke in den ersten Arbeitsmarkt?
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stehen vor einem tiefgreifenden Wandel. Während Befürworter ihre wichtige Rolle für Teilhabe und Beschäftigung betonen, fordern Kritiker seit Jahren umfassende Reformen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Werkstätten dauerhaft bestehen bleiben, grundlegend reformiert oder langfristig durch inklusive Beschäftigungsmodelle ergänzt und verändert werden sollen.
In Deutschland arbeiten rund 300.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Die Einrichtungen bieten Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen. Gleichzeitig wächst der Druck, bessere Übergänge in reguläre Beschäftigung und mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Werkstätten im Wandel (WfbM): Warum steht das System in der Kritik?
Werkstätten für behinderte Menschen erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie bieten Arbeitsplätze, berufliche Bildung, Tagesstruktur und soziale Kontakte. Für viele Menschen mit Behinderungen sind sie ein wichtiger Ort der Teilhabe und Unterstützung.
Kritiker bemängeln jedoch insbesondere zwei Punkte: Der Übergang aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur selten, und Werkstattbeschäftigte erhalten in der Regel keinen regulären Arbeitslohn. Viele Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände fordern deshalb mehr Selbstbestimmung, bessere Bezahlung und bessere Chancen auf reguläre Beschäftigung.
Im Mittelpunkt der Debatte steht nicht nur die Zukunft der Werkstätten. Es geht auch darum, wie Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo und unter welchen Bedingungen sie arbeiten möchten.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Die wichtigsten Zahlen
Die Mitgliederstatistik der BAG WfbM für 2025 zeigt die Größenordnung des Werkstattsystems in Deutschland. Insgesamt waren 305.245 Plätze belegt. Davon entfielen 257.220 Plätze auf den Arbeitsbereich.
- Belegte Plätze insgesamt: 305.245 laut Mitgliederstatistik 2025.
- Plätze im Arbeitsbereich: 257.220.
- Hauptwerkstätten: 687 Einrichtungen.
- Zweigwerkstätten: 2.294.
- Betriebsstätten: 2.981.
- Durchschnittliches Werkstattentgelt: 232 Euro monatlich laut Angabe für 2023.
- Übergänge in reguläre Beschäftigung: Laut einer Caritas-Analyse schaffen jährlich rund 0,35 Prozent der Werkstattbeschäftigten den dauerhaften Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Chancen für Unternehmen
Mehr Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt können auch für Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen. Menschen mit Behinderungen bringen Fähigkeiten, Erfahrungen und berufliche Interessen mit. Damit diese Potenziale genutzt werden können, brauchen Betriebe passende Arbeitsbedingungen und Unterstützung bei der Beschäftigung.
Die zentrale Frage lautet deshalb: Wie können Werkstätten und Unternehmen besser zusammenarbeiten, damit mehr Menschen eine echte Wahl zwischen unterschiedlichen Beschäftigungswegen haben?
Werkstätten im Wandel (WfbM): Welche Barrieren müssen überwunden werden?
Der Wechsel aus einer Werkstatt in ein Unternehmen ist häufig mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören nicht nur die Anforderungen am Arbeitsplatz, sondern auch Fragen der Unterstützung, Finanzierung und sozialen Absicherung.
Wenige Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Der dauerhafte Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gelingt bislang nur einem sehr kleinen Teil der Werkstattbeschäftigten. Mehr Praktika, betriebsintegrierte Arbeitsplätze, individuelle Begleitung und eine engere Zusammenarbeit mit Arbeitgebern sollen Übergänge erleichtern.
Niedrige Werkstattentgelte
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bezahlung. Für 2023 wird ein durchschnittliches Werkstattentgelt von 232 Euro monatlich genannt. Deshalb wird über einen Mindestlohn, höhere Grundbeträge, neue Finanzierungssysteme und stärkere Arbeitnehmerrechte diskutiert. Bis zum Stand 2026 liegt dazu nach den vorliegenden Informationen noch keine endgültige politische Entscheidung vor.
Unterstützung und Wahlmöglichkeiten sichern
Reformen müssen unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigen. Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten möchten oder auf deren Unterstützung angewiesen sind, benötigen weiterhin verlässliche Angebote. Gleichzeitig müssen diejenigen, die in einem Unternehmen arbeiten möchten, passende Chancen und Unterstützung erhalten.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Können KI und Assistenztechnologien helfen?
Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz können die berufliche Teilhabe verbessern. Sie können Informationen zugänglicher machen, Arbeitsabläufe strukturieren und Menschen bei einzelnen Tätigkeiten unterstützen. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt KI-Kompass Inklusiv beschäftigt sich mit solchen Möglichkeiten.
- Sehbehinderung: Intelligente Screenreader und digitale Bildbeschreibungen können visuelle Informationen zugänglich machen.
- Hörbehinderung: Live-Untertitelung und Sprach-zu-Text-Systeme können Gespräche und Besprechungen besser zugänglich machen.
- Strukturierung: Digitale Arbeitsassistenten können Aufgaben in überschaubare Schritte gliedern und an Abläufe erinnern.
- Arbeitsplatzgestaltung: Technische Hilfen können Arbeitsplätze an unterschiedliche Fähigkeiten und Bedürfnisse anpassen.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Übergänge durch passende Arbeitsplätze erleichtern
Ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt kann darin bestehen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze stärker an individuelle Fähigkeiten anzupassen. Dabei können Unternehmen Aufgaben neu verteilen und Arbeitsbereiche so gestalten, dass unterschiedliche Kompetenzen sinnvoll eingesetzt werden.
Praktika und betriebsintegrierte Arbeitsplätze
Praktika in Unternehmen ermöglichen erste Erfahrungen außerhalb der Werkstatt. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze können einen weiteren Schritt darstellen: Beschäftigte arbeiten dabei in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts und erhalten weiterhin die erforderliche Unterstützung. Eine individuelle Begleitung und klare Absprachen zwischen Werkstatt, Unternehmen und beschäftigter Person sind dabei wichtig.
Solche Wege können helfen, berufliche Interessen zu erproben, Kontakte zu knüpfen und mögliche Übergänge vorzubereiten. Sie ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit regulärer Beschäftigungsmöglichkeiten und fairer Arbeitsbedingungen.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Die Rolle von Arbeitgebern und Interessenvertretungen
Für mehr inklusive Beschäftigung sind Arbeitgeber, Werkstätten und Interessenvertretungen gleichermaßen gefragt. Sie können dazu beitragen, Barrieren frühzeitig zu erkennen, Arbeitsplätze passend zu gestalten und Übergänge verlässlich zu begleiten.
- individuelle Fähigkeiten und berufliche Wünsche berücksichtigen,
- Praktika und betriebsintegrierte Arbeitsplätze ermöglichen,
- notwendige Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen organisieren,
- Jobcoaching und begleitende Unterstützung einbeziehen,
- Beschäftigte an Entscheidungen über ihren beruflichen Weg beteiligen.
Auch Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und spezialisierte Beratungsstellen können eine wichtige Rolle spielen. Sie unterstützen dabei, die Perspektive der Beschäftigten einzubringen und passende Lösungen im Betrieb zu entwickeln.
Selbstbestimmung und Rechte bei der Reform der Werkstätten
Eine Weiterentwicklung des Werkstattsystems darf nicht allein an wirtschaftlichen Zielen gemessen werden. Im Mittelpunkt müssen die Rechte, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen stehen.
- Beschäftigte müssen verständlich über ihre Möglichkeiten informiert werden.
- Entscheidungen über den beruflichen Weg müssen die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigen.
- Unterstützungsangebote müssen verlässlich und individuell zugänglich sein.
- Ein Wechsel in ein Unternehmen darf nicht zu einem Verlust notwendiger Unterstützung führen.
- Menschen, die weiterhin in einer Werkstatt arbeiten möchten oder darauf angewiesen sind, brauchen ebenfalls gute Bedingungen und Teilhabe.
Reformen sollten deshalb mehr Wahlmöglichkeiten schaffen und nicht neue Hürden aufbauen. Selbstbestimmung und verlässliche Unterstützung gehören zusammen.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Welche Unterstützung gibt es bereits?
Es gibt bereits verschiedene Instrumente, die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entlasten können.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts sowie Unterstützung am Arbeitsplatz erhalten. Die konkrete Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall.
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2024 vollständig in Kraft. Zu den Änderungen gehören unter anderem eine höhere Ausgleichsabgabe, schnellere Bewilligung von Leistungen, eine bessere Förderung von Jobcoaching und die Stärkung des Budgets für Arbeit.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Einheitliche Ansprechstellen beraten Arbeitgeber zu Förderanträgen, Arbeitsplatzanpassungen, Hilfsmitteln und Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie können Unternehmen dabei helfen, geeignete Unterstützungsangebote zu finden.
Werkstätten im Wandel (WfbM): Reform statt Abschaffung?
Nach dem hier zugrunde gelegten Informationsstand gibt es derzeit keine politischen Pläne, Werkstätten vollständig abzuschaffen. Stattdessen setzt die Politik auf eine schrittweise Weiterentwicklung des Systems. Ziel ist es, mehr Menschen den Wechsel in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu ermöglichen und gleichzeitig diejenigen abzusichern, die weiterhin in Werkstätten arbeiten möchten oder auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Viele Fachleute sehen Werkstätten künftig stärker als Qualifizierungs-, Vermittlungs-, Beratungs- und Kompetenzzentren für Inklusion. Sie könnten Menschen auf ihrem Weg in Unternehmen begleiten und Arbeitgebern dabei helfen, passende Arbeitsplätze zu schaffen.
Offen bleibt unter anderem, wie die Werkstattentgelte künftig gestaltet werden und wie sich die Rechte und finanziellen Rahmenbedingungen der Beschäftigten verändern. Die Diskussion über Mindestlohn, höhere Grundbeträge und neue Finanzierungssysteme ist nach den vorliegenden Informationen noch nicht abgeschlossen.
Artikel-Tipp: Mehr Inklusion gegen den Fachkräftemangel
Warum Unternehmen bislang ungenutzte Potenziale erschließen sollten
Inklusion kann einen wichtigen Beitrag leisten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Menschen mit Behinderungen bringen Qualifikationen und Fähigkeiten mit, die Unternehmen stärker berücksichtigen sollten. Der ergänzende Beitrag zeigt, warum mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt wichtig ist und welche Chancen sich daraus ergeben.
👉 Hier geht’s zum Beitrag:
Wie geht es weiter mit dem Werkstätten-System in Deutschland?
Der Digitale Runde Tisch diskutiert dabei folgende Probleme:
Wie kann der allgemeine Arbeitsmarkt barrierefreier werden?
Kann das System der Werkstätten für behinderte Menschen dabei so umgestaltet werden, dass es vor allem Menschen fit macht für den allgemeinen Arbeitsmarkt oder brauchen wir neue inklusive Unterstützungssysteme?
Die regelmäßigen Berichte der UN stellen fest: das System der WfbM verstößt gegen Artikel 27 der UN-BRK. Die WfbM wirken leider oftmals ausgrenzend auf die Menschen mit Behinderung und stehen gegen die Idee von Inklusion.
Doch was sind Alternativen? Welche Reformen bauen das derzeitige System inklusiv um?
Für diese Veränderungen müssen alle mitmachen: Beschäftigte der WfbM, Angehörige, Verbände, Träger, Politik, öffentliche Verwaltung und Unternehmen, Gewerkschaften.
Dann überwinden wir Machtstrukturen, die bestimmten Interessen folgen.
Zu diesen Fragen lädt die Europaabgeordente Katrin Langensiepen ein:
Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestages B‘90/DIE GRÜNEN
André Thiel, Autor und ehemaliger Beschäftigter einer Werkstatt für behinderte Menschen
Anne Gersdorff, Referentin der Sozialhelden e.V.
Martin Berg, Vorsitzender BAG Werkstätten für behinderte Menschen
Hinrich Nannen, Mitglied des Vorstandes der Werkstatträte Deutschland
Die Moderation übernimmt: Sarah Krümpelmann von den Sozialhelden e.V.Mehr anzeigen
🔗 Weiterführende Informationen und Quellen
Die folgenden Veröffentlichungen und Informationsangebote bieten weiterführende Informationen zur Reform der Werkstätten, zu Fördermöglichkeiten und zur beruflichen Teilhabe:
- BAG UB – Informationen zum Budget für Arbeit
- AWO – Budget für Arbeit
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- Bundesagentur für Arbeit – Ausgleichsabgabe
- BIH – Informationen und Unterstützung für Arbeitgeber
- Caritas – Faktoren für gelingende Übergänge aus Werkstätten
- Deutscher Bundestag – Informationen zur Reform der Werkstattentgelte
- KI-Kompass Inklusiv – Künstliche Intelligenz und berufliche Teilhabe
- BAG WfbM – Mitgliederstatistik 2025 (PDF)
Hinweis: Zahlen, Förderbedingungen und politische Vorhaben können sich ändern. Bitte prüfe vor der Veröffentlichung die Originalquellen und den jeweiligen Stand der Angaben.
Redaktioneller Hinweis
Der Beitrag fasst Informationen zu bereits umgesetzten Maßnahmen und diskutierten Reformansätzen des Werkstattsystems zusammen. Politische Vorhaben und laufende Diskussionen sind von bereits geltenden Regelungen zu unterscheiden. Die genannten Zahlen beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Berichtsjahre und Quellen. Der Text stellt keine Rechts- oder Fördermittelberatung dar.