Nein. Die Begriffe „wissenschaftlich anerkannt“ und „von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen“ sind nicht gleichbedeutend. In Deutschland gibt es weitere psychotherapeutische Verfahren und Methoden, die wissenschaftlich anerkannt sein können, aber nicht automatisch zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Für die ambulante Psychotherapie gelten derzeit vier Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen und vertragsärztlichen Regelungen.